Das Modul ermöglicht die Erfassung von verschiedenen Berechtigungsstufen zur Verwendung für die Zugriffssteuerung im eigenen Web sowohl auf Menüpunkte wie auch auf einzelne Artikel im CMS-Bereich.
Es wird jeweils die Bezeichnung des Rechtes und die Berechtigungsstufe angegeben.
Hierbei werden die Stufen 0...9 als aufsteigende Berechtigungsstufen ("Mindestrecht") definiert, d.h. ein User mit einem Recht grösser gleich der geforderten Stufe hat Zugriff auf die Ressource.
Das Recht "Jeder" mit der Stufe "0" muss auf jeden Fall vorhanden sein.
Die Stufen 20...99 sind nicht aufsteigend, sondern als Sonderrecht (zur Bildung von Usergruppen geeignet) zu sehen. Das heißt, auch wenn ein User das Mindestrecht für eine bestimmte Ressource nicht erreicht, andererseits aber ein mit der Sonderrechts-Richtlinie dieser Ressource übereinstimmendes Sonderrecht besitzt, hat er trotzdem Zugriff auf diese Ressource.
Beispiel:
die Zugriffsstatistik innerhalb der Verwaltung ist grundsätzlich nur mit dem Administrationsrecht zugänglich, zusätzlich aber auch mit dem Sonderrecht "Zugriffsstatistik (34)"
Soll nun ein(e) Mitarbeiter(in) ausschließlich die Zugriffsstatistik erreichen müssen, so kann diesem Mitarbeiter (der Mitarbeiterin) das Sonderrecht "Zugriffsstatistik (34)" zugewiesen werden um eben genau diese Ressource für ihn (sie) zu erschliessen.
Die Erfassung erfolgt analog zu den anderen Punkten.
Anwender:
Aufrufcode:
vfir
Parameter:
keine
Das Modul unterstützt keinen Seitenübergang, ohne Parameterfortleitung
Neues Sonderrecht - 04.2016:
Neuer Editor für alle Websites auf Sonderrecht Nr. 72